Häufig gestellte Fragen
Der Einschluss des Versicherungsschutzes bei Teildienstunfähigkeit in die Dienstunfähigkeitsversicherung ist möglich.
Die kleine Anwartschaftsversicherung garantiert den Gesundheitszustand den der Versicherte bei Abschluss der Versicherung hatte. Die große Anwartschaft darüber hinaus bildet Altersrückstellungen, so dass der Versicherte mit dem Versicherungsbeitrag eines deutlich jüngeren Menschen in den Vorruhestand bzw. in Pension geht.
Die Anwartschaft ist notwendig damit die Versicherung bei Nutzung des Vollkostentarifes nachträglich keine Risikozuschläge berechnet oder einen Versicherungsabschluss auf Grund der späteren Gesundheitsangaben ablehnt. Kaum einer kann jetzt schon wissen was er später einmal wird.
Durch den Einschluss der speziellen Dienstunfähigkeit ist die Vollzugsdienst- und Polizeivollzugsdienstunfähigkeit versichert.
Die DBV unterwirft sich dem Votum des Dienstherren.
In der Dienstunfähigkeitsversicherung für Soldaten sind alle mandatierten Einsätze versichert.
Das macht überhaupt kein Sinn, da die Berufsunfähigkeit inklusive ist und Sie ohne erneute Gesundheitsfragen eine Option auf Nachversicherung haben.